#93 Recht auf „Lifestyle-Teilzeit”
Britta und Maraike kann man mangelnde Leistungsbereitschaft nicht vorhalten. Mit Arbeitsmoral am Anschlag kommen sie in die KANZLEI AM MIKROFON und ordnen den Teilzeitanspruch juristisch ein.
Gibt es denn ein Recht auf „Lifestyle-Teilzeit”, will Jan wissen. Welche Voraussetzungen setzt der Gesetzgeber, wie sind die Fristen und kann man auch wieder auf Vollzeit zurück? Sein Boomer-Cringe-Spruch vom Anfang ist da zum Glück schon verhallt.
Bei Britta und Maraike trifft Ahnung auf Haltung, sodass sich die beiden auch eine politische Einordnung nicht nehmen lassen. Ihr, die ihr alle zu wenig arbeitet: Was sagt ihr dazu?
Vielleicht können wir demnächst ja mal eine...