#83 Aufhebungsvertrag: Alles Verhandlungssache

Shownotes

Für uns geht es hier nicht weiter, heißt es. Ein Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch. Das ist erst mal zu verdauen – und dann zu verhandeln, weiß Britta aus der anwaltlichen Beratung zu berichten. Klar geht es da vor allem um die Abfindung. Dass da bei guter Beratung doch mehr als die häufig genannten 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr drin sind, kann Jan herausleiern.

Die zweite häufig gestellte Frage: Wie ist das mit dem Arbeitslosengeld? Dafür kann man gesperrt werden, und es kann ruhen – und das ist nicht dasselbe! Wer hier reinhört, erfährt, wie sich im Grundsatz aber beides umschiffen lässt.

Und in knapp 18 Minuten ist auch noch Zeit, auf Aspekte wie die „Sprinterklausel“ einzugehen.

Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Für Rechtsberatung hier entlang: www.kanzleiamrathaus.com

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