#86 Der 10-Jahres-Mythos: Wie man bei Immobilienschenkungen rechnet

Shownotes

Das Jahresende rückt nah. Noch schnell eine Immobilie übertragen, um die berühmte 10-Jahres-Frist zu starten und bei Erbschaft- und Schenkungsteuer zu sparen? So hatte es sich Jan vorgestellt – und irrt.

Maraike erklärt (auf Nachfrage in der Überzeugung es gut erklärt zu haben), dass gleich drei verschiedene 10-Jahres-Fristen relevant sind: die bei der Steuer, die bei der Reduzierung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs und die bei der Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers.

Sei’s drum, mag man denken, es ist ja ein und dieselbe Schenkung. Nun: Der Gesetzgeber hat sich überlegt, dass alle drei Fristen anders berechnet werden.

Ach so: Und das Jahresende ist für alle drei Fristen gänzlich unbedeutend. Aber so eine Immobilienübertragung zu Weihnachten? Warum nicht?

Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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