#67 Geschiedenentestament bitte nicht vergessen
Dass das Gesetz Überraschungen bereithält, überrascht nicht. Wobei: Mit dem Scheidungsantrag ist der Ehegatte aus der gesetzlichen Erbfolge raus – aber das gilt nur für den Antragsteller, andersherum nicht! Gerade weil – und darauf weist Britta hin – manche noch lange verheiratet bleiben und längst mit neuen Partnern zusammenleben, können sich arg ungewollte Konsequenzen aus dem Erbrecht ergeben. Besonders tricky wird es, wenn minderjährige Kinder erben würden. Jan sieht die Gefahr, dass ein Ex-Partner als gesetzlicher Vertreter faktisch Zugriff auf das Erbe erhalten könnte – und wird dafür von Maraike ausdrücklich gelobt, weil in solchen Fällen tatsächlich dringender Regelungsbedarf besteht. Wir wollen...