#62 Sozialversicherungspflicht: Gefahr auch für Kunden von Selbstständigen
Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Rente. So jedenfalls der Standardfall. Aber bei Yogalehrer und Musiktrainer oder Yogatrainer und Musiklehrer – da kommt Britta einmal aus dem Tritt – ist der Fall anders: Auch wenn sie selbstständig sind, sind sie dennoch sozialversicherungspflichtig. Britta und Maraike weisen in dieser Folge auch auf eine häufig übersende Gefahrenlage hin: Nicht nur von Selbstständigen selbst können die Beiträge nachgefordert werden, sondern auch von deren Auftraggebern – und das Jahre rückwirkend. Der einzige Lichtblick: Ein Statusfeststellungsverfahren. Das klingt doch schon bezaubernd.
Was Sie hier hören, bringt Sie weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann...