#91 Minijobber – keine Mitarbeiter ohne Rechte
Bitte jetzt nicht vom Stuhl kippen oder erzürnt aufspringen, liebe Arbeitgeber, aber ja: Der Minijobber hat auch Rechte. Das ist häufig nicht die gelebte Praxis – oder wie Maraike es formuliert: „Der wird bezahlt, wenn er kommt, und ansonsten halt nicht.“
Britta weist darauf hin, dass das ganz normale Arbeitsverhältnisse sind – und deswegen das ganze Programm an Rechten wie Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und so weiter natürlich ganz selbstverständlich auch für Minijobber gilt.
Aber das Problem fängt schon früher an: Mit Minijobbern werden oft gar keine schriftlichen Arbeitsverträge geschlossen. Und das birgt erhebliche Risiken.
Wer noch sitzt, hört mal...