#104 Wege raus aus der Zwangsgemeinschaft Erbengemeinschaft
Etwas, was unter allen Umständen zu vermeiden ist: Erbengemeinschaften.
Denn bei den entscheidenden Fragen müssen sich die Erben einig werden. Was passiert mit dem Haus? Nicht einfach 51 % als Jokerkarte, nicht zwei überstimmen den Dritten.
Im Grundsatz geht das Gesetz auch nicht davon aus, dass so eine Erbengemeinschaft von Dauer ist und sieht Instrumente der Erbauseinandersetzung vor. Ihre Durchschlagskraft ist aber begrenzt, wie Britta und Maraike zu erläutern wissen.
Die Zauberformel: „alternative Gestaltungsmöglichkeiten“ – also gar nicht erst Erbengemeinschaften entstehen zu lassen. Vermächtnisse stattdessen oder einen Testamentsvollstrecker benennen, denn dann haben die Erben einen gemeinsamen Feind – und die...