#77 Urlaubsabgeltung: Sommer ohne Palmen
Shownotes
Urlaub einfach ausbezahlen lassen? Technisch ausgedrückt: abgelten? Davon hält das Bundesurlaubsgesetz nichts und sieht das nur in besonderen Konstellationen vor. In der Praxis häufig dann ein Thema, wenn Arbeitsverhältnisse enden und Urlaubstage nicht mehr genommen werden können. Britta und Maraike gehen in dem Zusammenhang auch auf das krankheitsbedingte Verfallen oder auch Nichtverfallen von Urlaubsansprüchen ein. Dann wird es kurz erstaunlich, wenn es ans Ausrechnen geht, denn dafür rechnet man mit 13 Wochen. Nun denn. Aber was ist, wenn man schon zu viel Urlaub genommen hat? Jan meint, dann müsse es doch auch eine Urlaubsabgeltung andersherum geben. Allerdings hat die Mathematik im Arbeitsrecht dann doch ihre eigenen Gesetze.
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