#91 Minijobber – keine Mitarbeiter ohne Rechte

Shownotes

Bitte jetzt nicht vom Stuhl kippen oder erzürnt aufspringen, liebe Arbeitgeber, aber ja: Der Minijobber hat auch Rechte. Das ist häufig nicht die gelebte Praxis – oder wie Maraike es formuliert: „Der wird bezahlt, wenn er kommt, und ansonsten halt nicht.“

Britta weist darauf hin, dass das ganz normale Arbeitsverhältnisse sind – und deswegen das ganze Programm an Rechten wie Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und so weiter natürlich ganz selbstverständlich auch für Minijobber gilt.

Aber das Problem fängt schon früher an: Mit Minijobbern werden oft gar keine schriftlichen Arbeitsverträge geschlossen. Und das birgt erhebliche Risiken.

Wer noch sitzt, hört mal rein und erfährt ein bisschen genauer, wie sich anteiliger Urlaub berechnet und was sonst noch wichtig ist.

Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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