#74 Immobilie an Kinder, Wohnrecht behalten
Shownotes
Mancher trägt sich mit dem Gedanken, das Eigenheim schon zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen. Aber warum eigentlich? Längst nicht alle Beweggründe sind sinnvoll, stellen Britta und Maraike in der Beratung immer wieder fest. Klar ist: Wer überträgt, will in der Immobilie wohnen bleiben. Welche Absicherungsmechanismen das Gesetz dafür vorsieht und wie diese ausgestaltet werden können, ist in dieser Episode zu erfahren. Sie hören auf die Namen Wohnungsrecht (ja, nicht Wohnrecht) und Nießbrauch. Ein typischer Denkfehler: Viele haben für das Kind den Freibetrag von 400.000 € bei der Erbschaftsteuer im Kopf – dabei bringt die ganze Verrenkung meist erst ab einem Immobilienwert von 800.000 € wirklich etwas. Wer bis zum Schluss dranbleibt, wird einige teure Fehler vermeiden und erfahren, welchen Trick das Wohnungsrecht erbschaftsteuerlich auf Lager hat. Wir sagen nur: Niederstwertprinzip.
Was ihr hier hört, bringt euch weiter, stellt aber keine Rechtsberatung dar. Es kann insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Insofern verstehen sich alle Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
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