#62 Sozialversicherungspflicht: Gefahr auch für Kunden von Selbstständigen

Shownotes

Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Rente. So jedenfalls der Standardfall. Aber bei Yogalehrer und Musiktrainer oder Yogatrainer und Musiklehrer – da kommt Britta einmal aus dem Tritt – ist der Fall anders: Auch wenn sie selbstständig sind, sind sie dennoch sozialversicherungspflichtig. Britta und Maraike weisen in dieser Folge auch auf eine häufig übersende Gefahrenlage hin: Nicht nur von Selbstständigen selbst können die Beiträge nachgefordert werden, sondern auch von deren Auftraggebern – und das Jahre rückwirkend. Der einzige Lichtblick: Ein Statusfeststellungsverfahren. Das klingt doch schon bezaubernd.

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